Einzelpersonen, die im Februar das Murbaummassaker dokumentiert hatten werden nun für ihren zivilgesellschaftlichen und rechtskonformen Einsatz vor Gericht gezerrt. Ihnen soll das Betreten des gesamten Murraums verboten werden. Hier geht es dem Landeskonzern Energie Steiermark ganz klar um Einschüchterung und das Unterbinden der Dokumentation der Zerstörung.
Weitere Klageschriften wurden bereits zugestellt. Hier die gestrige Presseaussendung der Initiative "Rettet die Mur"
Graz 08.05.2017 Die Energie Steiermark versucht MurschützerInnen das Betreten des Murraums auf unbestimmte Zeit zu verbieten und Menschen einzuschüchtern. Einzelpersonen sollen an den Pranger gestellt werden, obwohl strafbares Verhalten nicht gegeben war. Der Anwalt sieht die Anwesenheit der Beklagten als gerechtfertigt und berechtigt. Die Gerichtsverhandlung gegen MurschützerInnen endet vorerst ohne Ergebnis. Die Proteste gegen das Murkraftwerk gehen inzwischen uneingeschüchtert weiter.
Wenige Stunden nach der Grazer Gemeinderatswahl wurden im Februar Blitzrodungen an der Mur gestartet. Fassungslos standen viele der Zerstörung gegenüber, protestierten und dokumentierten den skrupellosen Umgang mit der Natur. Der Landeskonzern Energie Steiermark antwortet nun und zerrt engagierte Einzelpersonen vor Gericht. Dabei hat sogar die Energie Wien das Kraftwerk vor kurzem als unwirtschaftlich bewertet und ist aus dem Projekt ausgestiegen.
Zwei BürgerInnen wurden heute Morgen am 08. Mai zur Verhandlung ins Bezirksgericht geladen. Das öffentliche Interesse war groß – nicht alle ZuschauerInnen durften in den überfüllten Gerichtssaal mitkommen. Die Klagen richten sich gegen Franz Keppel der sich österreichweit bekannt mit seinen Naturaufnahmen einen Namen geschaffen hat und die Geschehnisse an der Mur dokumentiert hat, sowie gegen Dr. Romana Ull, Vizepräsidentin des Naturschutzbund Steiermark und Gerichtssachverständige für Stadtökologie. Ihnen soll auf unbestimmte Zeit untersagt werden, den Grazer Murraum vom Augarten bis zur südlichen Stadtgrenze zu betreten und sich auch am Ufer aufzuhalten.
„Die Energie Steiermark weiß natürlich, dass ich hier seit Jahren dokumentiere und filme,“ erklärt Franz Keppel, „Weil ich auch die Rodungen und Naturzerstörung an der Mur gefilmt habe, soll ich nun auf unbestimmte Zeit vom Naturraum an der Mur weggesperrt werden, den ich seit meiner Kindheit kenne. Man will nicht, dass ich weitere Bilder an die Öffentlichkeit bringe. Mir geht es hier um die Wahrheit und um die Pressefreiheit. Ich möchte den GrazerInnen zeigen welche Zerstörung der Landeskonzern an der Mur anrichtet.“
Anwalt Mag. Roland Frühwirth erklärt: „Die Anwesenheit des Beklagten am Gelände der sogenannten Olympiawiese stellte für die klagende Gesellschaft keine Störung iSd § 339 ABGB dar. Es liegt weder ein tatsächlicher Eingriff im Sinne dieser Bestimmung, noch ein Nachteil für die klagende Partei vor. Es fehlt an der für die Wertung einer Handlung als Besitzstörung nötige Eigenmacht. Die Anwesenheit des Beklagten (sowie der übrigen Medienvertreter) war vielmehr gemäß Art 10 EMRK gerechtfertigt und berechtigt.“
Dr. Romana Ull vom Naturschutzbund Steiermark hat in der heutigen Verhandlung vorerst einem Vergleich zugestimmt: „Als Privatperson wegen jahrelangem Engagement für die Umwelt vor Gericht gezerrt zu werden, ist natürlich hart. Es geht hier klar darum, die Menschen einzuschüchtern, die der Bewegung zum Schutz der Mur der Grazer BürgerInnen ein Gesicht geben,“ erklärt Romana Ull, „Die Vorwürfe gegen mich, sind natürlich zurück zu weisen. Ich habe sicher keine Baustelle besetzt und das auch in Zukunft nicht vor. Vielmehr sind mir die Dokumentation der Einhaltung der Auflagen, sowie der Schutz der Natur ein berufliches Anliegen. Der Protest von ‚Rettet die Mur‘ und dem Naturschutzbund ist friedlich und gewaltfrei. Für mich war es daher auch kein Problem zuzusagen auch in Zukunft nicht über Bauzäune klettern werde und eine tatsächliche Baustelle zu stören. Ich lasse jedoch nicht zu, dass man mich vom gesamten Mur-Gebiet wegweist, weil meine Anwesenheit einem Konzern unbequem ist.“
In beiden Fällen konnte vorerst keine Schuld nachgewiesen werden. Vielmehr dürfte es sich in Wahrheit um Einschüchterungsversuche handeln, um die Dokumentation der Zerstörung zu unterbinden und den friedlichen Protest der GrazerInnen in Zukunft zu ersticken.
Erschreckend ist, wie der Landeskonzern hier gegen einzelne Grazer BürgerInnen vorgeht. Viele weitere Personen haben bereits Klagschriften erhalten. Die Interessen des Landeskonzerns stehen hier in fast allen Fällen im Kontrast zum Recht auf freie Meinungsäußerung der Grazer BürgerInnen.