Das Kraftwerk Belaja ist eines der drei Wasserkraftwerke von KELKOS, die bis zur endgültigen juristischen Klärung vom Netz genommen werden müssen. © Ulrich Eichelmann/Riverwatch.

Oberster Gerichtshof des Kosovo: Umstrittene KELAG Kraftwerke müssen vom Netz

Österreichisches Unternehmen will Klage gegen kosovarische Aktivisten zurückziehen

Das Österreichische Energieunternehmen KELAG und ihr kosovarisches Tochterunternehmen KELKOS haben schlechte Nachrichten bekommen. Der Oberste Gerichtshof des Kosovo entschied vergangene Woche, dass drei KELKOS Wasserkraftwerke nahe der Ortschaft Deçan bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung abgeschaltet werden müssen. Ein weiteres Kraftwerk war seit einem Jahr bereits vom Netz. 

Bereits vor einem Jahr musste die KELAG die drei von ihrer Tochtergesellschaft KELKOS betrieben Wasserkraftwerke Deçani, Belaja, Lumbardhi II vom Netz nehmen, da – so ein Gericht - sie die Umweltauflagen für Bau und Betrieb nicht erfüllt hatten. Alle drei Anlagen befinden sich im Nationalpark Bjeshkët e Nemuna und waren bereits seit Jahren in Betrieb.

In der juristischen Auseinandersetzung hatte dann ein Berufungsgericht festgestellt, dass die Einstellung des Betriebs der Kraftwerke gegen das öffentliche Interesse und dem Unternehmen nicht zuzumuten sei. Daraufhin schloss KELKOS zwei der drei Kraftwerke wieder ans Netz an.

Nun stellt der Oberste Gerichtshof aber klar, dass der Betrieb der Kraftwerke den Anwohnern möglicherweise einen unersetzlichen Schaden zufügen würde und dass deshalb die Anlagen abzuschalten sind.

KELAG zieht Klage gegen zwei Aktivist*innen zurück

Seit Monaten hatte v.a. die kosovarische Umweltaktivistin Shpresa Loshaj die Projekte und die Vorgangsweise von KELKOS öffentlich kritisiert. Daraufhin wurde sie von der KELAG, bzw. von KELKOS wegen Rufschädigung auf 100.000 Euro, und ein weiterer Aktivist auf 10.000 Euro, verklagt. Dieses Vorgehen des österreichischen Unternehmens hatte international für Empörung gesorgt. Amnesty International ordnete diese Klage als SLAPP case (Strategic Lawsuits Against Public Participation) ein. Hier die Presseaussendung von Amnesty.

Nun verkündeten Vertreter der KELAG, dass diese Klagen ohne Bedingungen zurückgezogen werden.

„Das sind zwei gute Nachrichten für die Natur und für die Menschen im Kosovo. Die Rücknahme der Klagen gegen die UmweltaktivistInnen ist ein überfälliger Schritt und der Entscheid des Obersten Gerichtshofes hat einmal mehr bestätigt, dass es bei den Genehmigungen für die drei Wasserkraftwerke nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Die KELAG, aber auch die Behörden im Kosovo, müssen nun beweisen, dass sie die Zeichen erkennen und die drei Kraftwerke im Nationalpark vorbehaltlos überprüfen lassen“, so Ulrich Eichelmann von Riverwatch. 

 

Weitere Informationen

  • Die KELAG ist ein namhafter Investor von Wasserkraft am Balkan, v.a im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina. Ihre Eigentümer sind das Land Kärnten, die Verbundgesellschaft und der deutsche Energieriese RWE.
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