Der Europäische Gerichtshof hat am 1. Juli ein richtungsweisendes Urteil zum Schutz der Flüsse gefällt. Dadurch wird der Schutz der Flüsse gestärkt. Konkret wurde klargestellt, was genau eine Verschlechterung im Sinne der Wasserrahmen-Richtlinie ist. Laut EuGH dürfen Projekte selbst einzelne Komponenten des Gewässerzustandes nicht verschlechtern, auch wenn sich der ökologischen Gesamtzustand dadurch nicht verändert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte diese Beschwerde wegen der Vertiefung der Weser eingebracht.
Hier die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs
und das Urteil in Deutsch